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Informationen zum Bildungswerk Das Bildungswerk des LandesSportBundes NRW e. V. ist eine gesetzlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei den Kursen und Lehrgängen des Bildungswerkes handelt es sich um Veranstaltungen im Sinne des Weiterbildungsgesetzes. Die Kinderkurse werden in Kooperation mit der Sport Jugend Essen durchgeführt. Anspruch auf Unterricht durch bestimmte Lehrgangs- bzw. Kursleitungen besteht nicht. Auch kurzfristig kann es erforderlich sein, eine neue Kursleitung zu benennen.
Anmeldungen zu Kursen Anmeldungen: schriftlich / Fax / E-Mail oder telefonisch an:
Bildungswerk - Essener Sportbund Postfach 103628, 45036 Essen Tel: 0201- 8146- 104 Fax: 0201- 8146- 109 E-Mail: blsb@essener-sportbund.de
Anmeldungen sind nur vollständig ausgefüllt, mit Lastschrift oder Beilegen eines Schecks und unterschrieben gültig. Für Lastschriften, die von der Bank nicht eingelöst wurden, müssen wir Ihnen die Bankgebühren (bis zu 10 €) weiterberechnen. Ihre Anmeldung wird dann nicht berücksichtigt. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung!Sie erhalten nur eine Nachricht, wenn der Kurs belegt ist.
Kursgebühren Die unterschiedlichen Kursgebühren ergeben sich durch den Standard der Einrichtungen und der Anzahl der maximalen Teilnehmer / Innenzahl. Die Kursgebühren sind so kalkuliert, dass durch besondere Umstände (Schneechaos, Streik, kurzfristige Schließung von städt. Hallen oder Bädern, kurzfristiger Ausfall einer Kursleitung u.a.) 2 Stunden ausfallen können.
Ermäßigung Bei Buchung eines 2. Kurses pro Woche gewähren wir jedem TN eine Reduzierung von jeweils 10 % auf beide Kurse. Falls 3 Kurse pro Woche gebucht werden, reduziert sich die jeweilige Kursgebühr um 20 % bei allen drei Kursen. Geschwister-Kinder zahlen für denselben Kinder-Kurs nur 50 % der Gebühr (gilt jedoch nicht für Angebote im Wasser).
Gebührenerstattung Eine Erstattung ist in allen Fällen nur möglich, wenn Sie uns den Wunsch nach Rückerstattung schriftlich mitteilen. Beträge unter 6 € werden aus Kostengründen (auch bei Umbuchung) nicht erstattet. (vor Kursbeginn) In begründeten Fällen können Sie bis zu einer Woche vor Kursbeginn noch von der Teilnahme zurücktreten. Wir müssen jedoch eine Verwaltungsgebühr von 6 € erheben. (bei Erkrankung) Bei plötzlicher Erkrankung kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Rückerstattung erfolgen. Wir halten jedoch die Gebühren für die bis dahin gelaufenen USTD und 11 € Verwaltungsgebühr ein. (bei Stundenausfall) Ausgefallene Stunden können nicht nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung besteht nur dann, wenn der Ausfall dem Bildungswerk angelastet werden kann. (bei Kursausfall) erfolgt Rückerstattung der Gebühren
Ausrüstung Das Betreten der Sport-, Turn- und Gymnastikhallen ist nur mit sauberen, nicht färbenden Sohlen gestattet. Die Kursleitungen sind berechtigt, Teilnehmer/innen die Teilnahme bei Nichtbeachtung zu versagen.
Programmänderungen Orts- und Zeitangaben sollen eingehalten werden. Aber Programm-, Orts- und Terminänderungen lassen sich nicht immer vermeiden. Das Bildungswerk wird sich jedoch bemühen, Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
Mindestteilnehmer/innenzahl- alter Alle Kurse erfordern grundsätzlich eine kalkulierte Mindestteilnehmer/innenzahl. Wird diese Zahl nicht erreicht und kommt dadurch ein Kurs/Lehrgang nicht zu Stande, erhalten Sie die eingezahlten Gebühren voll erstattet. Das Mindestalter für die Teilnahme an diesem Angebot beträgt 16 Jahre (wenn nicht anders angegeben).
Versicherungen Bei der Sporthilfe e.V. besteht für alle Kurse und Lehrgänge des Bildungswerkes im Rahmen des Sportversicherungsvertrages Versicherungsschutz. Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Eine Haftung für persönliche Gegenstände, die während des Kurses verloren gehen, wird nicht übernommen. Es wird empfohlen, wertvolle Kleidung, Wertsachen, Schlüssel u.a. nicht im Umkleideraum zu lassen. |


